Wie schätzen die derzeit diskutierte Heilfürsorge für den Nds. Justizvollzug als umsetzbar ein? Und wann ist mit handfesten Aussagen bezüglich einer Verfassungsgemäßen Besoldung zu rechnen?
Sehr geehrter Herr Grosch,
Viele Kollegen haben sich riesig gefreut, als von der (Leider) AFD-Fraktion der Vorschlag der Einführung einer Heilfürsorge für den Justizvollzug in Niedersachsen gemacht wurde. Schön wäre es gewesen, wenn der Vorschlag aus den Reihen der Sozialdemokraten oder auch der CDU gekommen wäre, aber sei es drum. Grade dieses würde eine spürbare Entlastung für die vielen Kollegen bedeuten, da in den aktuellen Besoldungsberechnungen die Position der "aufgezwungenen" PKV Mitgliedschaft i.v.m. Beihilfe nicht beachtet wird. Die Preise der PKV sind inzwischen leider so hoch, das viele meiner Kollegen (mir eingeschlossen) ohne einen Minjob leider keinen Puffer mehr hätten um etwas Geld anzusparen. Aber leider hat man seit vielen Jahren das Gefühl, das der Justizvollzug immer nur das 3. Rad am Exekutive-Auto ist, da wir in unserem Alltag absolut keine Außenwirkung haben, wie beispielsweise die Kollegen der Polizei oder Berufsfeuerwehr.
Liebe Grüße
K. K.

