René Kopka
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Frage von Said Taisir Helmut I. •

Inwiefern sollen das neue Besoldungsgesetz und das fiktive Partnereinkommen verfassungskonform sein?

Moin Herr Kopka,

laut Sitzungsprotokoll aus dem Februar zur Änderung der NDS-Besoldung bewerten Sie die Änderung als "seriös und fundiert"

https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/niederschriften_ausschuesse/19_wp/afhuf/130_AfHuF_11.02.2026.pdf

Vor allem das fiktive Partnereinkommen wird aber als verfassungswidrig bewertet, u. a. vom ehemaligen Verfassungsrichter Di Fabio und dem Richterbund. (u. a. Art. 6 und 34)

Beamtenfamilien sind nun Bedarfsgemeinschaften. Das Sozialrecht wird auf das Beamtentum übertragen. Um den Berliner Urteil gerecht zu werden, wurde das fiktive Gehalt von ca 5500 auf 11000 verdoppelt.

Besonders die Konstellation bei zwei verheirateten Beamten ist in Bezug auf das GG fragwürdig, da die Besoldung miteinander verrechnet wird. Beiden Beamten wird jeweils die Besoldung des anderen angerechnet, so dass ingesamt sogar 22.000 Euro Netto fehlen.

Abgesehen von Bayern und NRW gibt es keinen einzigen AG in Dtld., der Familien so benachteiligt.

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