Antwort 29.01.2026 von Jörg Hillmer CDU
Die nds. Justizministerin möchte weiterhin dem Koalitionsvertrag entsprechend ein Transparenzgesetz vorlegen.
Die nds. Justizministerin möchte weiterhin dem Koalitionsvertrag entsprechend ein Transparenzgesetz vorlegen.
Ein Verbotsantrag ist rechtlich und politisch ein äußerst schwerwiegender Schritt. Er muss sorgfältig vorbereitet, juristisch belastbar und aussichtsreich sein. Ein übereilter oder schlecht begründeter Antrag, der vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert, würde einer verfassungsfeindlichen Partei eher nutzen als schaden.
Erstens arbeiteten wegen eines Schneesturms viel mehr Menschen im Homeoffice als erwartet.