Die Landesregierung hat einen sorgfältig begründeten Entwurf zur Weiterentwicklung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vorgelegt, der das Ziel verfolgt, klare Zuständigkeiten, verlässliche Verfahren und mehr kommunale Verantwortung zu schaffen. Der Schutz der Kulturdenkmale bleibt dabei weiterhin gewährleistet.
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Antwort 06.08.2026 von Silke Lesemann SPD
Antwort 03.08.2026 von Ulf Prange SPD
In der Sache verfolgt die Novelle das Ziel, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Entbürokratisierung darf aus meiner Sicht aber nicht dazu führen, dass wertvolles Kulturgut verloren geht.
Antwort 31.07.2026 von Eva Viehoff BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für Ihren Hinweis zu §13 bin ich sehr dankbar und werde ihn in die anstehenden Beratungen und meine Entscheidungsfindung einbeziehen.
Antwort ausstehend von Martina Machulla CDU
Antwort ausstehend von Evrim Camuz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 01.08.2026 von Jan-Philipp Beck SPD
Wie ich Ihnen bereits in meiner vorherigen Antwort mitgeteilt hatte, befindet sich der Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes noch nicht in der parlamentarischen Beratung und liegt mir als Mitglied des Niedersächsischen Landtages dementsprechend selbst auch noch nicht vor.