Antwort 06.07.2026 von Karin Logemann SPD
Vielen Dank für Ihre Frage – die trifft, aus meiner Sicht, einen wunden Punkt der aktuellen Rentendebatte.
Vielen Dank für Ihre Frage – die trifft, aus meiner Sicht, einen wunden Punkt der aktuellen Rentendebatte.
Das Verfahren im Bundestag ist abzuwarten
Nach geltendem niedersächsischem Recht darf Totenasche grundsätzlich nicht im eigenen Garten verstreut werden.