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Wir beabsichtigen nicht nur ein herkömmliches Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen, das lediglich die Bereitstellung der Informationen auf Anfrage ermöglicht. Wir wollen darüber hinaus gehen und ein Transparenzgesetz schaffen, das die proaktive Bereitstellung und Abrufbarkeit der Informationen über eine digitale Plattform vorsieht, ohne dass es dazu einer Anfrage oder eines Antrags bedarf. Das halten wir sozusagen für „state of the art“, und diesen zeitgemäßen Standard wollen wir erfüllen.
Die nds. Justizministerin möchte weiterhin dem Koalitionsvertrag entsprechend ein Transparenzgesetz vorlegen.
Ein Verbotsantrag ist rechtlich und politisch ein äußerst schwerwiegender Schritt. Er muss sorgfältig vorbereitet, juristisch belastbar und aussichtsreich sein. Ein übereilter oder schlecht begründeter Antrag, der vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert, würde einer verfassungsfeindlichen Partei eher nutzen als schaden.