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Martina Machulla
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Frage von Liv C. •

Guten Tag, Die Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen wurde gekürzt. Um4,5%,was ein Schlag ins Gesicht für alle (angehenden) Psychotherapeutinnen und Patientinnen. Was können Sie für uns tun?

Erneut wurde da gekürzt, wo Frauen überwiegend arbeiten und behandelt werden. Siehe Kürzung der Hebammenvergütung im November. Setzen Sie sich bitte gegen eine Abwertung dieser wichtigen Arbeit ein!!!

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift sowie für Ihren Einsatz in der therapeutischen Versorgung von Menschen, die Unterstützung benötigen. Rückmeldungen aus der Praxis sind für die politische Arbeit von großer Bedeutung.

Gerne möchte ich Ihnen die Hintergründe zur Anpassung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen erläutern. Die konkrete Ausgestaltung der Vergütung erfolgt im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung durch den Bewertungsausschuss, in dem die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband vertreten sind. Dieses Verfahren ist gesetzlich im Fünften Sozialgesetzbuch geregelt.

Grundlage der aktuellen Entscheidung ist die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2023, deren Ergebnisse im Juli 2025 veröffentlicht wurden. Auf dieser Basis wurden ergänzende Auswertungen zur wirtschaftlichen Situation psychotherapeutischer Praxen vorgenommen.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 % abzusenken. Diese Entscheidung wurde gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen. Gleichzeitig wurden die Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten deutlich angehoben, sodass sich die tatsächlichen Auswirkungen je nach Praxis unterschiedlich darstellen.

Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine Herausforderung darstellt. Zugleich ist es ein wichtiges Prinzip unseres Gesundheitssystems, dass die Vergütung im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Grundlage objektiver Daten festgelegt wird.

Und ja: viele in der psychotherapeutischen Versorgung Tätige sind Frauen – umso wichtiger ist eine verlässliche und angemessene Vergütungsstruktur in diesem Bereich.

Vor allem aber auch vor dem Hintergrund steigender Nachfrage nach psychotherapeutischer Versorgung ist es wichtig, die Auswirkungen solcher Entscheidungen genau im Blick zu behalten.

Unabhängig davon nehmen wir die Rückmeldungen aus der Praxis sehr ernst. Eine verlässliche und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ist ein zentraler Bestandteil unseres Gesundheitssystems.

Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Darüber hinaus stehen die zuständigen Fachpolitiker im Austausch mit der Bundesebene.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Rückmeldung und Ihr Engagement.

Mit freundlichen Grüßen  
Martina Machulla 

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