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In Ihrem Fall scheint eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) vorzuliegen. In diesem Fall besteht ein eigenständiger und vollumfänglicher gesetzlicher Versicherungsschutz im Krankheitsfall kraft Gesetzes.

Die von Ihnen angesprochenen Befürchtungen beruhen auf einem Arbeitspapier der Bundesregierung, das großes Einsparpotential im Bereich des Sozialstaats sieht. Diese Einschätzung teile ich nicht und setze ich mich Rahmen meiner Möglichkeiten als Mitglied des Hessischen Landtags dafür ein, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Alltag nicht gefährdet wird.
Ich bin als Landtagsabgeordneter in der Tat in einem "Vollzeitjob". Das Kreistagsmandat sowie meine Aufgabe als Stadtverordneter nehme ich hingegen ehrenamtlich wahr, so wie tausende Menschen sich in diesem Land ebenfalls neben ihrem Beruf für die Gesellschaft engagieren.