
Der Wortlaut des Gesetzentwurfs ist hier eindeutig; Auszahlung mit den Juni-Bezügen. Also soll dies Ende Mai für die Landesbeamten erfolgen. Inwieweit die Umsetzung in allen Kommunen zu diesem Zeitpunkt erfolgen kann, vermag ich nicht abzuschätzen.
Der Wortlaut des Gesetzentwurfs ist hier eindeutig; Auszahlung mit den Juni-Bezügen. Also soll dies Ende Mai für die Landesbeamten erfolgen. Inwieweit die Umsetzung in allen Kommunen zu diesem Zeitpunkt erfolgen kann, vermag ich nicht abzuschätzen.
Der Staat muss die elterliche Betreuung genauso finanziell unterstützen wie Kitas und Tagesmütter.
Allein mit Blick auf die Steuerfreiheit der Inflationsausgleichszahlung ist Auszahlung in diesem Jahr erforderlich.
Bei dem, von Ihnen erwähnten Punkt im Koalitionsvertrag, handelt es sich nicht um eine direkte Gesetzesänderung, sondern um das im Koalitionsvertrag beschlossene Auslaufverfahren der Rechtsvorschriften zu § 250 und § 172 BauGB.
Es ist uns ein erklärtes Ziel den Tarifabschluss möglichst kurzfristig auf unsere Beamtinnen und Beamten zu übertragen.