Der allgemeine Schutz vor Diskriminierung gilt. Die Aufnahme des Begriffs in Art. 3 GG ist aus meiner Sicht deshalb nicht erforderlich.
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Antwort 03.11.2025 von Boris Rhein CDU
Antwort ausstehend von Lisa Gnadl SPD
Antwort 20.10.2025 von Alexander Bauer CDU
Das Aufdecken der Vorgänge in Frankfurt ist durch Strukturen entstanden, die bereits vorhanden sind. Der aktuelle Fall zeigt also, dass die internen Kontrollmechanismen der hessischen Polizei funktionieren.
Antwort 14.10.2025 von Thomas Hering CDU
Der Rechtsstaat hat sich auch intern als wehrhaft erwiesen und mein grundsätzliches Vertrauen in die Polizei und die vielen Tausend rechtschaffenen, pflichtbewussten Polizeikräfte somit nicht beeinträchtigt
Antwort ausstehend von Sebastian Sack SPD
Antwort 21.10.2025 von Miriam Dahlke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
So sehr die von der Europäischen Kommission angestrebten Ziele zur Bekämpfung und der Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern sowie zum besseren Schutz von Kindern an sich unterstützenswert sind, so sehr geht die Einführung einer „Chatkontrolle“ darüber hinaus