
Die Beantwortung des „Fragenkatalogs“ obliegt nicht dem Hessischen Landtag oder der Hessischen Landesregierung, sondern ist Angelegenheit des Bundes, also der Bundesregierung.
Die Beantwortung des „Fragenkatalogs“ obliegt nicht dem Hessischen Landtag oder der Hessischen Landesregierung, sondern ist Angelegenheit des Bundes, also der Bundesregierung.
Was aktuell den neuen Koalitionsvertrag auf Bundesebene betrifft, sieht er die Bekämpfung von Kinderarmut weiterhin als wichtige Priorität. Eine tatsächliche Kürzung bei der Kindergrundsicherung ist nicht erkennbar – zumal es die Kindergrundsicherung als losgelöstes Leistungssystem in dieser Form nicht gibt.
Ich unterstütze Ihr Ansinnen, zu prüfen, ob das Landesjustizministerium in einer nächsten Reform des Juristenausbildungsgesetzes eine solche Differenzierung denkbar und umsetzbar wäre.
Das von Ihnen jetzt vorgebrachte Anliegen wurde im Gesetzgebungsverfahren allerdings von keiner Seite angesprochen, auch nicht von den Studierendenvertretern. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine neuerliche Gesetzesnovelle wirklich sinnvoll wäre.