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(...) vielen Dank für Ihre Frage. Tatsächlich gab es bis 2017 in Hamburg für Menschen mit einem "Grad der Behinderung" von weniger als 50 % Sonderausweise zur Inanspruchnahme eines Sitzplatzes in hamburgischen öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese wurden aber praktisch nie beantragt und daher dann abgeschafft. (...)

(...) vielen Dank für Ihre Frage. Es ist richtig, dass es in Hamburg auch für Menschen mit einer anerkannten Behinderung von weniger als 50 % Sonderausweise zur Inanspruchnahme eines Sitzplatzes in hamburgischen öffentlichen Verkehrsmitteln gegeben hat. Das war eine Hamburger Besonderheit und ist schon vor längerer Zeit auch vor dem Hintergrund einer wirklich sehr geringen Inanspruchnahme eingestellt worden. (...)

(...) benötigt werden, da der Schwerbehindertenausweis automatisch zur Inanspruchnahme eines Sitzplatzes berechtigt. (...)

(...) Oder einfach nur taktisches Kalkül? Keine Frage: Cum-Ex-Geschäfte sind nicht tolerabel. Fragwürdiges Geld muss auf allen Ebenen der Allgemeinheit wieder zugeführt werden. (...)

(...) Im Kern der Tätigkeit geht es um die Beratung und Begleitung von Familien sowie um die Vermittlung unter anderem familienfördernder Leistungen und Hilfen, zum Beispiel nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs. In Einzelfällen kann eine Verbeamtung vorgenommen werden, was in Hamburg auch so erfolgt. Es handelt sich dann in der Regel um besonders erfahrene Kolleginnen oder Kollegen, bei denen die hoheitlichen Befugnisse gegebenenfalls auch eine größere Rolle spielen. (...)