Portrait von Marcus Weinberg
Marcus Weinberg
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Marcus Weinberg zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Stefan W. •

Frage an Marcus Weinberg von Stefan W. bezüglich Jugend

Entsprechend dem Artikel der "taz" vom 06.02.2020
https://taz.de/Wegen-neuer-Gehaltsstufen/!5658131/
sind die 450 Sozialarbeiter in den Allgemeinen­ Sozialen Diensten (ASD) in Tarifanstellung.

Die ASD-Dienststellen sind in der Regel befugt, hoheitlichen Eingriff in die Familie durch Inobhutnahmen durchzuführen.
Die ASD-Dienststellen sind in der Regel befugt, den hoheitlichen Verwaltungsakt "Gewährung von Hilfe zur Erziehung" zu erlassen (mit hin zu den zwischen dem freien Sozialhilfeträger und dem Leistungsempfänger geschlossenen zivilrechtlichen Vertrag mit Steuergeldern zu begleichen).

Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz ist Staatsorganisationsrecht, insoweit Pflicht.

Aus welchem Grund findet bei den ASD-Dienststellen offenbar keine Verbeamtung statt?

Portrait von Marcus Weinberg
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Grundsätzlich ist eine Verbeamtung in diesem Fall möglich. Viele Arbeitsverhältnisse in öffentlichen Behörden, auch bei der Stadt Hamburg, beginnen mit einem Tarifvertrag. Eine Berufung ins Beamtenverhältnis ist auch nachträglich möglich, die Begründung, Änderung und Beendigungen sind dabei streng an die gesetzlichen Regularien gebunden. Die Gesetzgebungskompetenz hierbei liegt bei den zuständigen Ländern selbst. In diesem Fall gilt also das Beamtenstatusgesetz in Kombination mit dem Hamburger Landesrecht. Einzelfälle kann ich in diesem Fall leider nicht bewerten. Als Union haben wir uns bereits im Koalitionsvertrag dafür stark gemacht, dass soziale Arbeit aufgewertet und die Qualifizierung und Fortbildung aller Berufsgruppen, die im Kinderschutz und in den Hilfen zur Erziehung tätig sind, vorangetrieben werden. Damit sind sowohl Personen gemeint, die in der Jugendhilfe, im Jugendamt und in der Fachberatung arbeiten, als auch an Familiengerichten, wie Richter, Sachverständige und Verfahrensbeistände. Die Umsetzung liegt nun bei den Kommunen. Es ist wichtig, dass diese die Bedeutung guter, zielgerichteter Arbeit von Jugendämtern erkennen. Die Wertschätzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter muss mithilfe besserer Arbeitsbedingungen, Reduzierung von Fallzahlen und Möglichkeiten der Weiterqualifizierung steigen. Ohne gut ausgebildete, motivierte und zeitlich entlastetes Personal besteht die Gefahr, dass Kinder zu spät, aber auch zu früh aus den Familien genommen werden. Beides ist jeweils eine persönliche Katastrophe, die wir nicht zulassen sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg