
Sehr geehrter Herr Y.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Ihre beiden Fragen sind wohl eher rhetorischer Natur, deswegen will ich
darauf nicht weiter ernsthaft eingehen.
Sehr geehrter Herr Y.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Ihre beiden Fragen sind wohl eher rhetorischer Natur, deswegen will ich
darauf nicht weiter ernsthaft eingehen.
Sehr geehrter Herr Y.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Ihre beiden Fragen sind wohl eher rhetorischer Natur, deswegen will ich
darauf nicht weiter ernsthaft eingehen.
(...) Der Hamburger Senat konnte jedoch bis heute nicht schlüssig darstellen, aus welchen konkreten Gründen die Bieter den Abschluss eines Erbbaurechts für nicht möglich hielten. Letztendlich strebt der Senat nun den Verkauf des Grundstücks an, sodass die von Ihnen erwähnte Rückfallregelung nach 80 Jahren nicht Bestandteil des Vertrags ist. (...)
(...) Der Hamburger Senat konnte jedoch bis heute nicht schlüssig darstellen, aus welchen konkreten Gründen die Bieter den Abschluss eines Erbbaurechts für nicht möglich hielten. Letztendlich strebt der Senat nun den Verkauf des Grundstücks an, sodass die von Ihnen erwähnte Rückfallregelung nach 80 Jahren nicht Bestandteil des Vertrags ist. (...)
(...) Der Hamburger Senat konnte jedoch bis heute nicht schlüssig darstellen, aus welchen konkreten Gründen die Bieter den Abschluss eines Erbbaurechts für nicht möglich hielten. Letztendlich strebt der Senat nun den Verkauf des Grundstücks an, sodass die von Ihnen erwähnte Rückfallregelung nach 80 Jahren nicht Bestandteil des Vertrags ist. (...)