Die Europäische Union (EU) kann nicht einzelne Artikel aus den Verfassungen der Nationalstaaten abschaffen.
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Antwort 20.10.2025 von Fabio De Masi BSW
Antwort ausstehend von Manfred Weber CSU
Antwort 14.10.2025 von Markus Ferber CSU
Selbstverständlich halte ich es für äußerst wichtig, dass Lebensmittel ordentlich gekennzeichnet sind. Meiner Meinung nach sind die aktuellen Regelungen hier aber ausreichend und es bedarf keiner zusätzlichen Verbote.
Antwort 13.10.2025 von Angelika Niebler CSU
Ich stimme Ihnen zu und bedauere es, dass wir uns im Europäischen Parlament mit solchen Anträgen befassen müssen.
Antwort ausstehend von Peter Liese CDU
Antwort 29.10.2025 von David McAllister CDU
Mit der Abstimmung hat das Europäische Parlament seine Position festgelegt. Diese wird nun an den Rat der Europäischen Union übermittelt, der entscheiden muss, ob er die Parlamentsfassung übernimmt, ändert oder ablehnt. Damit ist das Verbot noch nicht endgültig beschlossen und kann im weiteren Verfahren noch abgewendet werden.