Antwort 08.11.2025 von Fabio De Masi BSW
Ein Austritt aus der EU ist gemäß Artikel 50 des EU-Vertrages nur freiwillig möglich.
Ein Austritt aus der EU ist gemäß Artikel 50 des EU-Vertrages nur freiwillig möglich.
Sollte der Wahlprüfungsausschuss nicht zeitnah entscheiden, werden wir die von den Verfassungsrichtern genannten Möglichkeiten einer Klage aufgreifen.
Für mich gilt weiterhin: Klimaschutz lässt sich nur mit marktwirtschaftlichen Instrumenten wirksam erreichen.
Engagiere mich seit Monaten für eine Neuauszählung der Bundestagswahl