Antwort 13.09.2021 von Daniel Bayer FDP
3G sollte erst ab einem gewissen Schwellwert greifen, nicht sofort. Prinzipiell halte ich 3G jedoch für eine sinnvolle Regelung.
3G sollte erst ab einem gewissen Schwellwert greifen, nicht sofort. Prinzipiell halte ich 3G jedoch für eine sinnvolle Regelung.
Dennoch halte ich es weiterhin für richtig, Umsicht und Vorsicht walten zu lassen, um das Erreichte nicht leichtfertig zu verspielen.
Wenn Sie sich mit den einzelnen Grundrechten beschäftigen, werden Sie feststellen, dass diese aus sich heraus immer dann ihre Grenze finden, wenn z.B. ein anderes Grundrecht – wie bei der Pandemie die körperliche Unversehrtheit – betroffen ist.