Frage von Susanne K. • 02.09.2021

Antwort von Robert Helle Die Linke • 05.09.2021
Arbeitsschutz und die gesetzliche Unfallversicherung müssen auch im Home-office uneingeschränkt gelten. Hierzu gilt auch das Recht auf Pausen und Feierabend.
Arbeitsschutz und die gesetzliche Unfallversicherung müssen auch im Home-office uneingeschränkt gelten. Hierzu gilt auch das Recht auf Pausen und Feierabend.
Als Bundestagsabgeordneter kann ich natürlich bei den Gemeinden und beim Landkreis dafür werben, Mittel aus dem Digitalpakt in Anspruch zu nehmen.
Triggert mich tatsächlich hart, da ich als Pflegekraft Menschen hab sterben sehen.
Libyen gilt als wichtiges Transitland für Geflüchtete aus Afrika und Asien auf ihren Weg nach Europa.