Antwort 06.09.2022 von Tobias Winkler CSU
Sehr geehrte Frau M.,
Sehr geehrte Frau M.,
3G sollte erst ab einem gewissen Schwellwert greifen, nicht sofort. Prinzipiell halte ich 3G jedoch für eine sinnvolle Regelung.
Dennoch halte ich es weiterhin für richtig, Umsicht und Vorsicht walten zu lassen, um das Erreichte nicht leichtfertig zu verspielen.
Wenn Sie sich mit den einzelnen Grundrechten beschäftigen, werden Sie feststellen, dass diese aus sich heraus immer dann ihre Grenze finden, wenn z.B. ein anderes Grundrecht – wie bei der Pandemie die körperliche Unversehrtheit – betroffen ist.