Antwort 09.09.2021 von Michael Kaiser Bündnis Deutschland
Menschen für den Besitz geringer Mengen z. B. von Cannabis mit Freiheitsstrafen, Tagessätzen oder Ordnungsgelder zu bestrafen, halte ich nicht für den richtigen Weg.
Menschen für den Besitz geringer Mengen z. B. von Cannabis mit Freiheitsstrafen, Tagessätzen oder Ordnungsgelder zu bestrafen, halte ich nicht für den richtigen Weg.
Der Deutsche Bundestag hat in allen wichtigen Fragen das letzte Wort. Das betrifft auch die von Ihnen angesprochenen Bereiche und so wird es auch bleiben.
Kompetenzen sollten auf EU-Ebene gebündelt werden, wenn sie auf nationaler nicht lösbar sind. Die genannten Themen sind aber Kernaufgaben des nat. Parlaments.
Nein, gemäß Subsidiaritätsprinzip sollten wir so viel wie möglich selbst in unserem Nationalstaat organisieren und verantworten.
Nein.
Nein.