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Thomas Ney
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Frage von Jan M. •

Sind Sie der Auffassung, dass der Bundestag wesentliche Entscheidungskompetenzen (z.B. Einsatz des Militärs, Gesundheitsschutz, Bundeshaushalt) an übergeordnete Instanzen wie die EU abtreten darf?

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Kompetenzen sollten nur dann auf europäischer Ebene gebündelt werden, wenn sie auf nationaler Ebene nicht lösbar sind. Gerade aber die von Ihnen angesprochenen Themen sind zum Teil unverzichtbare Kernaufgaben nationaler Parlamente. Dies betrifft vor allem das Haushaltsrecht. Aber auch eine Entscheidung über den Einsatz deutscher Soldaten darf nur im Einklang mit den gewählten Volksvertretern erfolgen.