Frage von Renate J. • 21.09.2021

Antwort von Stephanie Schury Die Linke • 21.09.2021
Unadressierte Werbung sollte nur dann eingeworfen werden dürfen, wenn am Briefkasten ein „Werbung Ja, bitte!“ Aufkleber aufgebracht ist
Unadressierte Werbung sollte nur dann eingeworfen werden dürfen, wenn am Briefkasten ein „Werbung Ja, bitte!“ Aufkleber aufgebracht ist
Unadressierte Werbung sollte nur dann eingeworfen werden dürfen, wenn am Briefkasten ein „Werbung Ja, bitte!“ Aufkleber aufgebracht ist
Ich bin der Auffassung, dass die bestehende Regelung ausreichend ist