Antwort 12.08.2021 von Wolfgang Kubicki FDP
Die Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ist darum richtigerweise in einem eigenen Straftatbestand geregelt, der der Mandatsträgereigenschaft Rechnung trägt.
Die Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ist darum richtigerweise in einem eigenen Straftatbestand geregelt, der der Mandatsträgereigenschaft Rechnung trägt.
Annalena Baerbocks Beweggründe finden Sie auf der Website und in ihrer Rede:
Die Diskussion um die Schaffung neuer Sportflächen im Zusammenhang mit dem Remisenpark des Volksparkes Potsdam kenne ich gut. Den Volkspark nutzt auch meine Familie gerne in ihrer Freizeit.
Früherer konsequentere Durchführung der Maßnahmen wäre zielführend gewesen.
Geschlechtergerechte Sprache ist wichtig aber neben der Lohngleichheit, gleichberechtigter Teilhabe u.a. nur eines der Instrumente hin zu mehr Gerechtigkeit.