Antwort 10.08.2021 von Daniela Ludwig CSU
Auf welchen Straftatbestand der „gesundheitlichen Selbstschädigung“ im StGB bezieht sich Ihre Frage?
Auf welchen Straftatbestand der „gesundheitlichen Selbstschädigung“ im StGB bezieht sich Ihre Frage?

Unser heutiges Schulsystem hat auf ganzer Linie versagt.
Meine These: Es gibt kaum noch entschiedene Gegner eines Tempolimits.
Insofern handelt es sich nicht um eine repräsentative Erhebung.
Ich glaube die meisten Menschen wollen nicht nur „mitgemeint“ sein, sondern direkt angesprochen werden. (...)