Antwort 01.09.2021 von Kim Stattaus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Erledigt
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Auf welchen Straftatbestand der „gesundheitlichen Selbstschädigung“ im StGB bezieht sich Ihre Frage?

Unser heutiges Schulsystem hat auf ganzer Linie versagt.
Meine These: Es gibt kaum noch entschiedene Gegner eines Tempolimits.
Insofern handelt es sich nicht um eine repräsentative Erhebung.