(...) - selbstverständlich für eine Verschärfung von Grenzwerten an Pestiziden und anderen Chemikalien im Wasser, wie in Lebensmitteln bin - die biologische Landwirtschaft zur "guten Praxis" erklärt werden muss und nicht die konventionelle --> dies würde automatisch bedeuten, dass Rückstände in Produkten, wie im Wasser etc. auf eine nicht korrekte Anwendung zurück zu führen sind, was eine Haftung bedingt (...)
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