Frage von Siegfried U. • 07.05.2025

Antwort von Inge Gräßle CDU • 12.05.2025
Bitte richten Sie diese persönliche Bitte an mein Berliner Büro unter inge.graessle@bundestag.de
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Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse gelten nach wie vor. Ich halte diese auch für richtig.
Die Frage, ob Fahrten des Garten- und Landschaftsbaus bei Vorliegen der sonstigen entsprechenden Voraussetzungen nach der Handwerkerausnahme von der Mautpflicht befreit werden müssen, unterliegt derzeit der gerichtlichen Klärung. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten.
Ich engagiere mich auf politischer Ebene stark für das Thema
Eine einfache Selbsterklärung sehe ich daher kritisch.