Führt eine stärkere Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen (MGV) angesichts langer Wartezeiten nicht langfristig zu höheren Kosten durch mehr AU-Tage, Chronifizierung und Frühverrentung?
Sehr geehrte Frau Bas,
im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wird eine stärkere Einbindung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) diskutiert.
Bereits heute bestehen teils monatelange Wartezeiten auf Therapieplätze, häufig auch länger als ein Jahr. Gleichzeitig zählen psychische Erkrankungen zu den häufigsten und kostenintensivsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit, vor allem aufgrund ihrer oft langen Verläufe.
Psychotherapie kann nachweislich Chronifizierung verhindern und Krankheitsdauern verkürzen. Eine Begrenzung der Versorgung könnte daher kurzfristig Kosten dämpfen, aber mittel- bis langfristig zu höheren Belastungen führen, etwa durch längere Krankschreibungen, mehr Frühverrentungen oder eine stärkere Inanspruchnahme anderer Versorgungsbereiche.
Welche volkswirtschaftlichen Folgen werden in diesem Zusammenhang berücksichtigt? Gibt es hierzu konkrete Berechnungen oder Studien, die dieser Entscheidung zugrunde liegen?

