Antwort 02.09.2025 von Thorsten Frei CDU
Dazu kann ich persönlich keine belastbare Aussage treffen und ich bin auch überzeugt, dass es keine pauschal zutreffende Situation für alle ehemaligen Ortskräfte gibt.
Dazu kann ich persönlich keine belastbare Aussage treffen und ich bin auch überzeugt, dass es keine pauschal zutreffende Situation für alle ehemaligen Ortskräfte gibt.
Die Arbeit im Parlament sollte sich am Wahlprogramm orientieren, denn dafür wurde der Abgeordnete gewählt.
Aber ich bleibe dabei, dass es vor allem um die Zukunftsgestaltung geht.
Inwiefern Sie persönlich Wehrdienst leisten müssten, hängt daher unter anderem von Ihrem Alter, dem Verlauf und der Anzahl der freiwillig Wehrdienstleistenden, der sicherheitspolitischen Lage, dem noch zu verabschiedenden Gesetz etc. ab.
An die Entscheidungen der unabhängigen Justiz sind sowohl die Bundesregierung als auch der Bundestag gebunden.