Mit dem GKV-BStabG werden alle Leistungsbereiche in die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik einbezogen. Dies gilt auch für die psychotherapeutische Versorgung. Die Vergütung wird zukünftig wieder in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt.
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Zur Bewertung von Gruppentherapie bei geplanter Budgetierung gibt es bislang keine gesicherte konkrete Ausgestaltung.
Zum Vertrauensschutz: Bundesarbeitsministerin Bas hat ausdrücklich klargestellt, dass, wer seinen Renteneintritt bereits konkret geplant hat, Vertrauensschutz genießen soll.
Über die konkrete Ausgestaltung einzelner Regelungen wird nun im parlamentarischen Verfahren beraten. Dabei werden die Stellungnahmen von Verbänden, Fachleuten und Betroffenen einbezogen.
Die Sorge um chronisch kranke Menschen nehme ich sehr ernst. Richtig ist: Die Belastungsgrenze von einem Prozent für chronisch Erkrankte bleibt bestehen und soll finanzielle Überforderung verhindern.
Zuzahlungen steigen, aber die Belastungsgrenze für chronisch Kranke bleibt erhalten und muss praktisch erreichbar sein.