Über die konkrete Ausgestaltung einzelner Regelungen wird nun im parlamentarischen Verfahren beraten. Dabei werden die Stellungnahmen von Verbänden, Fachleuten und Betroffenen einbezogen.
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Die Sorge um chronisch kranke Menschen nehme ich sehr ernst. Richtig ist: Die Belastungsgrenze von einem Prozent für chronisch Erkrankte bleibt bestehen und soll finanzielle Überforderung verhindern.
Zuzahlungen steigen, aber die Belastungsgrenze für chronisch Kranke bleibt erhalten und muss praktisch erreichbar sein.
Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss hat am 22. Juni 2026 stattgefunden; die Beratungen laufen, ein Beschluss ist noch vor der Sommerpause vorgesehen. Ihre Hinweise nehme ich in diese Beratungen mit.
Die demographische Entwicklung in Deutschland macht es notwendig, die Gesetzliche Krankenversicherung zu reformieren. Sorgen und Befürchtungen von Patienten und Ärzten hinsichtlich des Erhalts der Versorgungssicherheit nehmen wir dabei sehr ernst.