Wie rechtfertigen Sie, dass höhere Medikamenten-Zuzahlungen durch extrem teure Krankenhaus-Kosten für Notfälle (wegen Einnahmestopps aus Geldnot) aufgefressen werden?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Güntzler,als Bundestagsabgeordneter für Göttingen und Wirtschaftsprüfer haben Sie einen geschulten Blick für Zahlen. Genau deshalb besorgt mich das neue GKV-Gesetz der Union, das die Zuzahlungen drastisch anhebt.Aus der Praxis gibt es bereits alarmierende Signale: Chronisch Kranke fangen aus akuter Geldnot an, ihre lebensnotwendigen Medikamente eigenmächtig zu strecken oder unregelmäßig einzunehmen. Die medizinischen Folgen dieser unfreiwilligen Fehlmedikation sind schwere gesundheitliche Rückfälle und extrem teure Krankenhausaufenthalten.QUELLE: Das Robert Koch-Institut (RKI) belegt in der Studie „Chronische Erkrankungen und Armut“ (Gesundheitsberichterstattung des Bundes), dass finanzielle Hürden nachweislich zu Non-Compliance (Nichteinhaltung der Therapie) führen.Ein vermeidbarer Tag auf der Intensivstation kostet ein Vielfaches dessen, was durch Zuzahlungen eingespart werden soll. Das Gesetz ist somit ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Sehr geehrte Frau S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch und für Ihre Hinweise zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Ihre Sorge um chronisch kranke Menschen, die an ihren Medikamenten sparen, nehme ich ernst – und als jemand, der beruflich mit Zahlen zu tun hat, will ich Ihnen offen und sachlich antworten.
Zunächst zur Einordnung: Das Gesetz ist eine Antwort auf eine sehr ernste Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz hat sich von rund 1,4 Prozent (2022) auf etwa 2,9 Prozent (Anfang 2025) mehr als verdoppelt; ohne Reform droht bis 2030 eine Finanzierungslücke von bis zu rund 40 Milliarden Euro. Steigen die Beiträge ungebremst weiter, steigen die Lohnnebenkosten – und am Ende zahlen alle Versicherten und Beschäftigten drauf. Ziel ist deshalb, die Beiträge zu stabilisieren und das solidarische System zu sichern. Dabei sollen alle Bereiche einen Beitrag leisten, ohne dass Einzelne überfordert werden.
Nun zu Ihrem konkreten Punkt, den Zuzahlungen. Hier möchte ich einem Missverständnis vorbeugen: Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt nicht bei den Patientinnen und Patienten, sondern auf der Ausgabenseite. Rund drei Viertel der Einsparungen entstehen dadurch, dass die Vergütungssteigerungen bei Krankenhäusern, Praxen und weiteren Leistungserbringern an die Einnahmenentwicklung gekoppelt werden. Richtig ist aber: Der Entwurf passt auch die seit 2004 unveränderten Zuzahlungen an. Bei Arzneimitteln soll die Spanne von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro steigen; die Grundregel – 10 Prozent des Preises, nie mehr als die tatsächlichen Kosten – bleibt.
Entscheidend für Ihre Sorge ist der Schutzmechanismus, der gerade nicht angetastet wird: die Belastungsgrenze. Niemand muss im Jahr mehr als 2 Prozent seines Bruttoeinkommens an Zuzahlungen leisten – für chronisch Kranke ist es nur 1 Prozent. Wer diese Grenze erreicht, ist für den Rest des Jahres vollständig befreit. Alle Zuzahlungen zählen darauf ein, auch die für Krankenhaustage. Für eine chronisch kranke Rentnerin mit kleiner Rente sind das im Jahr oft rund 140 Euro, für Menschen in der Grundsicherung weniger als 70 Euro. Genau dieser Deckel verhindert die Spirale, die Sie zu Recht befürchten – dass jemand aus Geldnot lebenswichtige Medikamente streckt und dann auf der Intensivstation landet.
Ehrlich will ich aber auch sagen, wo das eigentliche Problem liegt: Diese Befreiung gibt es nicht automatisch, sie muss bei der Krankenkasse beantragt werden – und viele, die ein Anrecht hätten, stellen den Antrag nicht. Hier setze ich mich dafür ein, dass die Schutzfunktion auch tatsächlich bei den Menschen ankommt. Auch der Bundesrat hat gefordert, dass die Kassen die Versicherten künftig aktiv informieren, sobald sie ihre Belastungsgrenze erreichen. Das halte ich für richtig.
Den Zusammenhang, auf den Sie hinweisen – dass finanzielle Hürden die Therapietreue beeinträchtigen und teure Folgekosten auslösen können –, gibt es; er ist in der Forschung dokumentiert und wird auch vom Sachverständigenrat ausdrücklich benannt. Eben deshalb sind die Belastungsgrenzen so wichtig, und eben deshalb achte ich im weiteren Verfahren darauf, dass sie ihren Zweck erfüllen und niemand durch das Raster fällt.
Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss hat am 22. Juni 2026 stattgefunden; die Beratungen laufen, ein Beschluss ist noch vor der Sommerpause vorgesehen. Ihre Hinweise nehme ich in diese Beratungen mit.
Für Ihr Engagement danke ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler, MdB

