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Die dramatischen Entwicklungen im Nahen und Mittleren Osten verfolge ich mit großer Sorge. Für eine Einschätzung der komplexen Situation ist ein Onlineportal nicht der richtige Ort.

Als eigenständiges Verfassungsorgan regelt der Deutsche Bundestag das Beflaggungswesen für den eigenen Bereich in eigener Verantwortung. Die sogenannte Flaggenordnung des Bundestages sieht vor, dass „zu tageweise bestimmten Anlässen“ beflaggt werden kann. Ich habe auf dieser Grundlage entschieden, anlässlich des 17. Mai – dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie – die Regenbogenflagge für einen Tag auf dem Reichstagsgebäude zu hissen.

Die AfD politisch zu bekämpfen bedeutet, die Probleme im Land zu lösen und gute Politik für die Mehrheit der Menschen zu machen

Die Anwendungshinweise sind inzwischen veröffentlicht und beispielsweise hier frei zugänglich: