Der von Ihnen darin geäußerte Satz "Die Kürzung seiner Rente soll nur so lange wirken, wie der Ausgleichszweck – also die Versorgung beider Ehepartner – tatsächlich besteht." entspricht nicht der Rechtslage, die wiederholt gerichtlich bestätigt wurde und die ich für angemessen halte.
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Ein Rentensystem, das solidarisch von allen für alle finanziert wird, wird von vielen und auch von mir persönlich als gerechter empfunden. Mir ist bewusst, dass sich bei einer solchen weitreichenden Veränderung des Alterssicherungssystems viele und auch finanzielle Fragen stellen, die zuvor geklärt werden müssten.
Bei konkreten Hinweisen auf systematische Wahlfehler wäre eine Neuauszählung nötig. Belastbare Anhaltspunkte dafür liegen mir derzeit nicht vor.
Der langandauernde Prozess ist verständlicherweise von den Betroffenen zu beklagen – nichtsdestotrotz ist zu beachten, dass auch übereilte Reaktionen das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen nicht stärken. Letztlich relevant ist ein nachvollziehbares und rechtssicheres Ergebnis.
Die Überprüfung eingegangener Einsprüche liegt in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages.