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Die Regelungen zum Familienzuschlag im Beamtenrecht basieren auf dem sogenannten Alimentationsprinzip: Der Staat verpflichtet sich, seinen Beamten eine amtsangemessene Versorgung zu gewähren – dazu zählt auch eine Unterstützung, wenn sie verheiratet sind oder Kinder haben.

Im Rahmen der beim Bund noch anstehenden gesetzlichen Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation prüft das Bundesministerium des Innern unter anderem auch eine eventuelle Neuausrichtung von Teilen des Familienzuschlags.
Wir setzen uns weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass der Untersuchungsausschuss zustande kommt – aber ohne der AfD politische Legitimität zu verschaffen.

Ob es in einzelnen konkreten Fällen zu Anzeigen oder Verurteilungen kam, lässt sich nicht pauschal sagen – dies hängt davon ab, ob betroffene Personen Anzeige erstattet haben, welche Beweise vorlagen und wie die Ermittlungsbehörden den Fall bewertet haben