Antwort 05.02.2026 von Friedrich Merz CDU
Sehr geehrter Herr R.,
Sehr geehrter Herr R.,
Ich entscheide nach Gewissen, Wahlkreisinteressen und Fraktionsentscheidungen. Meine Nebentätigkeit ist transparent offengelegt; mein Mandat hat stets Vorrang.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Zuständig sind der Rechts- und der Ausschuss für Familie.
Wer sich über die Entscheidung einer Behörde ärgert oder ein Gesetz ungerecht findet, kann eine Petition beim Petitionsausschuss einreichen.