Ich kann gut nachvollziehen, dass 63 Euro im Monat für Schüler*innen ohne eigenes Einkommen eine große Belastung sind, gerade im ländlichen Raum, wo Mobilität Voraussetzung für Ausbildung, Freizeit und soziale Kontakte ist.
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Das Deutschlandticket wird gemeinsam von Bund und Ländern finanziert. Die Entscheidung, weitere Vergünstigungen anzubieten (wie dies in NRW beispielsweise mit dem Deutschlandticket Schule der Fall ist), liegt allerdings bei den einzelnen Bundesländern. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrer Frage an Ihre Landtagsabgeordnete bzw. Ihren Landtagsabgeordneten zu wenden.
Das Gesetz über das Grundbuch hat 151 Paragraphen. Leider habe ich nicht die Zeit gefunden, mich dort sachkundig zu machen. Vielleicht finden Sie aber in dem Gesetz eine Antwort auf Ihre Frage.
Ja, grundsätzlich können auch Abgeordnete Spenden steuerlich geltend machen. Das ist kein Sonderrecht für Politikerinnen und Politiker, sondern gilt für alle Bürger:innen nach dem Einkommensteuergesetz