Ich lehne jede Zusammenarbeit mit der AfD ab. Ein Parteiverbot sehe ich wegen hoher Hürden kritisch; entscheidend ist die politische Auseinandersetzung.
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Gerade in Zeiten, in der rechte Netzwerke bis weit in die sogenannte Mitte hineinreichen, begrüßen wir eine Initiative wie prüf-stand als wichtiges Signal für eine Debatte über die FDGO-Konformität aller Parteien im Bundestag.
Vor diesem Hintergrund bleibt die Frage, ob ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Betracht kommt.
Eine pauschale Überprüfung aller Bundestagsparteien auf FDGO-Konformität ist derzeit nicht notwendig. Wir bekämpfen die AfD durch überzeugende Politik+Lösungen.
Wir müssen die Möglichkeit nutzen, eine Prüfung über die Verfassungskonformität der AfD einzuleiten. Deswegen habe ich mich bereits letztes Jahr dem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag im Bundestag angeschlossen, einen Antrag auf Überprüfung der Partei beim Bundesverfassungsgericht zu stellen und hätte, wenn dieser zur Abstimmung gestellt worden wäre, dafür gestimmt.
Zu Ihrer ersten Frage kann ich klar Stellung beziehen: In meinem Abgeordnetenbüro beschäftige ich keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zu mir stehen oder zu anderen Abgeordneten des Deutschen Bundestages oder eines Landesparlaments.