Ottilie Klein
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CDU
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Frage von Johannes R. •

Unterstützen Sie die Kampagne prüf-stand.de zur Gesamtprüfung aller Bundestagsparteien auf FDGO-Konformität gemäß Verfassungsschutzeinschätzungen? Wie positionieren Sie sich zum AfD-Verbotsverfahren?

Ottilie Klein
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung bildet das Fundament unseres Staates. Alle im Deutschen Bundestag vertretenden Parteien müssen sich an diesen verfassungsrechtlichen Rahmen halten. Für die Beobachtung möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen ist in erster Linie der Verfassungsschutz zuständig, welcher bei konkreten Verdachtsfällen tätig wird. Eine pauschale Überprüfung aller Parteien halte ich nicht für erforderlich. Wichtig ist vielmehr, dass bei begründeten Hinweisen konsequent und zügig geprüft wird.

Um die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu sichern, hat der Bundestag bereits 2024 durch die Unterstützung der CDU/CSU die grundlegenden Organisationsprinzipien des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festgeschrieben. 

Bezüglich eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD gilt, dass es sich bei einem Parteiverbotsverfahren um eines der schärfsten Instrumente unserer wehrhaften Demokratie handelt und über solch ein Verfahren allein das Bundesverfassungsgericht entscheidet.

Für mich steht fest: Extremismus hat in unserer Demokratie keinen Platz. Gleichzeitig bin ich auch davon überzeugt, dass wir die AfD nur bekämpfen, wenn wir auch die Themen angehen, welche die AfD gestärkt haben. 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Ottilie Klein 

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