Frage von Felix B. • 03.04.2025

Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD
Die Einstufung einzelner Personen als gesichert rechtsextrem ermöglicht weder nach § 45 StGB noch nach Art. 18 GG den Ausschluss vom politischen Handeln. Willkür darf es in keinem Fall geben – das unterscheidet unseren demokratischen Rechtsstaat von autoritären Systemen.
Bei einem Scheitern des Verbotsantrags erhielte die AfD faktisch ein „Gütesiegel“, eine verfassungsgemäße Partei zu sein – dieses Risiko einzugehen, halte ich für nicht vertretbar
Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass Inklusion in Brandenburg an der Havel und im gesamten Land eine stärkere Priorität erhält und alle Kinder die Chance auf eine inklusive und chancengerechte Bildung bekommen