
Seit Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform und damit der Ermöglichung der doppelten Staatsangehörigkeit müssen Sie deutschen Behörden nicht mehr mitteilen, wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen
Seit Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform und damit der Ermöglichung der doppelten Staatsangehörigkeit müssen Sie deutschen Behörden nicht mehr mitteilen, wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen
Ich werde mich im Rahmen meiner Möglichkeiten dafür einsetzen, dass diese Thematik nicht erneut auf die lange Bank geschoben wird.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) beabsichtigt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung.
Der Koalitionsvertrag sieht zu Subventionen vor, dass diese noch im Jahr 2025 im Rahmen einer Aufgaben- und Ausgabenkritik einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Der Prüfungsprozess beginnt jetzt.
Mit einigem Optimismus lässt sich also auch von der alten Tante SPD sagen: Totgesagte leben länger.