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Wenn ich als Deutsche im Ausland lebe und die Staatsangehörigkeit dieses Landes 2025 angenommen habe, muss ich dt. Behörden darüber informieren und wenn ja, welche? Leider finde ich im Netz nix dazu.
Seit Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform und damit der Ermöglichung der doppelten Staatsangehörigkeit müssen Sie deutschen Behörden nicht mehr mitteilen, wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen.
Für die Beantwortung würde ich Ihnen empfehlen, Kontakt zu einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin mit Expertise im türkischen Staatsangehörigkeitsrecht aufzunehmen
Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung ist die Einbürgerung nach 3 Jahren weiterhin möglich - da das Gesetz erst am Freitag im Bundesrat verhandelt wurde, steht die Verkündung im Bundesgesetzblatt und damit das Inkrafttreten noch aus