Wenn ich als Deutsche im Ausland lebe und die Staatsangehörigkeit dieses Landes 2025 angenommen habe, muss ich dt. Behörden darüber informieren und wenn ja, welche? Leider finde ich im Netz nix dazu.
Seit Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform und damit der Ermöglichung der doppelten Staatsangehörigkeit müssen Sie deutschen Behörden nicht mehr mitteilen, wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen.
Ja, seit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 gibt es keine Beschränkungen mehr für das Behalten oder die Annahme ausländischer Staatsangehörigkeiten.
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürger:innen für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Falls noch nicht geschehen, bitte ich Sie, sich auch an die Abgeordneten der Union zu wenden, denn die geplanten Einschränkungen sind von der CDU/CSU eingebracht worden und hier bedarf es eines Sinneswandels.
Sie sprechen ein wichtiges Thema an: Wie können Menschen, die ursprünglich zum Schutz nach Deutschland gekommen sind, sich inzwischen aber ein neues Leben aufgebaut haben, auch dann bleiben, wenn es den Schutz irgendwann nicht mehr braucht.