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Wenn ich als Deutsche im Ausland lebe und die Staatsangehörigkeit dieses Landes 2025 angenommen habe, muss ich dt. Behörden darüber informieren und wenn ja, welche? Leider finde ich im Netz nix dazu.
Seit Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform und damit der Ermöglichung der doppelten Staatsangehörigkeit müssen Sie deutschen Behörden nicht mehr mitteilen, wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen.
Hier hat die SPD sich in der letzten Staatsangehörigkeitsreform dafür eingesetzt, dass die Ermessenseinbürgerung stärker für Menschen geöffnet wird, die unverschuldet ihren Lebensunterhalt nicht decken können.
Vollzeit erwerbstätige Personen, die aufgrund eines niedrigen Lohns nicht ausreichend verdienen, um alle Angehörigen mitversorgen zu können, sollten auf keinen Fall von der Einbürgerung ausgeschlossen sein.