Die Einführung einer Null-Promille-Regelung für alle Kraftfahrzeugführer wäre unverhältnismäßig.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die bloße Parteienmitgliedschaft – selbst in einer als rechtsextrem eingestuften Partei – kann aus unserer Sicht nicht automatisch pauschal zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen, vielmehr braucht es weiterhin klare rechtliche Kriterien und eine Prüfung von Einzelfällen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Herbert Reul, Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, haben betont, dass Beamte und Angestellte im Staatsdienst nicht automatisch mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, weil sie Mitglieder der AfD sind oder weil sie für ein Mandat der AfD kandidieren. Diese Aussagen unterstützte ich.
Ich werde mich zusammen mit meiner Fraktion auch in dieser Legislaturperiode weiterhin für eine flächendeckende Prävention einsetzen und bin bestrebt, diese Themen auf die politische Agenda zu setzen.