Antwort 07.10.2025 von Clara Bünger Die Linke
Die geplante CSA-Verordnung stellt eine enorme Gefahr für die Freiheitsrechte dar und übersteigt jegliche bisherige staatlich verordnete Überwachung in der EU.
Die geplante CSA-Verordnung stellt eine enorme Gefahr für die Freiheitsrechte dar und übersteigt jegliche bisherige staatlich verordnete Überwachung in der EU.
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt
Grundsätzlich gilt: Wo es substanzielle Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei Wahlen gibt, müssen diese vollständig aufgeklärt und, wo rechtlich vorgesehen, mit den dafür vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden.
Für den Einspruch des BSW gegen das Wahlergebnis ist der Wahlprüfungsausschuss zuständig.