Frage von Rüdiger S. • 23.04.2025

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bezug von BAföG und Wohngeld schließt eine Einbürgerung nicht aus.
Die verkürzten Fristen zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis für ausländische Fachkräfte gelten bei ehemaligen Geduldeten nicht. Für Sie kommt also die Beantragung der Niederlassungserlaubnis nach den regulären Voraussetzungen (nachzulesen in § 9 des Aufenthaltsgesetzes) in Frage.
Wir wollen den Wohnungsbau-Turbo zünden, mit einer gezielten Investitions- und Entbürokratisierungsoffensive, auch der Schritt ins Wohneigentum soll erleichtert werden