Sehr geehrter Herr Heuberger, zuletzt hört man von Plänen der Bundesregierung, Mittel des KTF zur Finanzierung der Gasspeicherumlage zu nutzen. Würde Ihre Fraktion dagegen klagen?
Es gibt Berichte über Pläne der Bundeswirtschaftsministerin Katerina Reiche, die bisher durch Nutzern des Gasnetzes bezahlte Gasspeicherumlage stattdessen aus dem Bundeshaushalt zu zahlen. Siehe https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/katherina-reiche-schafft-gasspeicherumlage-ab-was-das-fuer-verbraucher-bedeutet-110624860.html. Dem Vorhaben hat vor Kurzem das Bundeskabinett zugestimmt. Die Gasspeicherumlage dient dazu, Gasspeicherreserven aufzubauen und wurde bislang von Gaskunden bezahlt. Jetzt sollen die Mittel dafür aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) kommen, der Geld für Klimaschutz und die klimaneutrale Transformation der Wirtschaft bereitstellen soll. Mittel des KTF für die Gasspeicherumlage zu nutzen, klingt, als könnte es gegen das zugrundeliegende KTF-Gesetz verstoßen. Ich würde mir daher von der Grünen-Fraktion wünschen, gegen dieses Vorhaben Verfassungsklage einzureichen, wenn es für die Verfassungswidrigkeit ausreichende Anzeichen gibt.

Sehr geehrter Herr W.,
wir teilen Ihre Sorge um die Pläne von Ministerin Reiche.
Frau Reiche hat seit Antritt ihres Amtes gezeigt, dass Klimaschutz für sie nur Nebensache ist. Dieses Vorhaben ist jedoch inakzeptabel.
Es kann nicht sein, dass die Koalition Gas mit Geld aus dem Klima- und Transformationsfonds subventionieren will. Dieses Geld sollte ausschließlich für Klimaschutz und die klimaneutrale Transformation unserer Wirtschaft verwendet werden. Eine Klage halten wir jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nicht für nötig. Wir erwarten, dass die Schwarz-Rote-Koalition keine Vorhaben entgegen geltenden Rechts durchsetzt. Wir Grünen setzen uns weiter dafür ein, dass es nicht zu einer falschen Verwendung der KTF-Gelder kommt.
Viele Grüße
Moritz Heuberger