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Die Frage nach Höhe und Einkommensgrenzen des Elterngeldes liegt in der Verantwortung der Bundesregierung, konkret beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Dort werden die gesetzlichen Grundlagen erarbeitet und über mögliche Änderungen entschieden
gerne verweise ich auf meine Antwort vom 8. Juli 2025 hier bei Abgeordnetenwatch.
unser Rechtssystem bzw. Prozessrecht hat sich bewährt. Zumal schon heute die Möglichkeit besteht, Geständigkeit als mildernden Umstand zu berücksichtigen.
Der schwarz-roten Regierungskoalition ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung ein wichtiges Anliegen.
Als Erstunterzeichner des Wanderwitz-Antrags werde ich einen Antrag für ein Überprüfungsverfahren weiterhin unterstützen.