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Zur Wahrheit gehört aber auch, dass dies zwischen den Koalitionspartnern hoch umstritten ist.
Es ist keine Abschaffung geplant, lediglich eine Anpassung der Altersgrenze von ursprünglich 63 auf 65 entsprechend der Geburtsjahrgänge findet gegenwärtig statt.
Da Sie bereits auf dieser Plattform solch Fragen zu diesem Thema gestellt haben, die Herr Miersch bereits beantwortet hat, möchten wir Sie gerne auf diese Antworten verweisen.
Das Bundesministerium des Innern erarbeitet derzeit einen neuen Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation beim Bund
Für die gemeinsame Erarbeitung einer passenden und ggf. gesundheitsgerechten Strategie zur Vermittlung in Arbeit ist es erforderlich, im Beratungsgespräch im Jobcenter auch die gesundheitlichen Einschränkungen vertrauensvoll zu besprechen