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Pascal Reddig
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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrter Herr Reddig, Nachfrage.Was versteht die JU unter der Weiterentwicklung des Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting?MfG Patrik B.

Soll das bisherige Ehegattensplitting mit deutlichen Steuervorteilen für Besserverdiener abgeschafft werden,oder nur um die Komponente Kinderzahl erhöht werden?

Ignoriert die JU mit ihrer Forderung geltende Urteile des Bundessozialgerichts?

Zitat:Das Bundessozialgericht stellte in zwei Urteilen 2015 und 2017 fest, dass die bestehende Finanzierung der Sozialversicherungen verfassungskonform sei. Das Gesetz lasse keinen Spielraum, das Sozialversicherungsrecht weiter auszugestalten. Die Richterinnen und Richter verwiesen zur Begründung auch auf die finanzielle Entlastung von Eltern in den Sozialversicherungen an anderer Stelle.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-11/sozialbeitraege-jens-spahn-eltern-kinderlose-belastung-rechtslage-faq

Missachtet die JU nicht das geltende Äquivalenzprinzip in der Rentenversicherung?

https://www.bpb.de/themen/soziale-lage/rentenpolitik/289548/grundprinzipien-versicherungsprinzip-aequivalenzprinzip-solidarprinzip/

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