Antwort 14.08.2026 von Simone Borchardt CDU
Die gesetzliche Krankenversicherung muss notwendige Behandlungen finanzieren, aber nicht jede gewünschte Darreichungsform.
Die gesetzliche Krankenversicherung muss notwendige Behandlungen finanzieren, aber nicht jede gewünschte Darreichungsform.
Im Ergebnis wurden viele Anmerkungen der Bürger im nun verabschiedeten Gesetz berücksichtigt, sodass wir von einem ausgewogenen, wenngleich zweifelsohne schmerzhaften Kompromiss sprechen können
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Auch wenn ich persönlich ein allgemeines Tempolimit auf deutschen Autobahnen für richtig halte, kann eine Regierung nur handlungsfähig bleiben, wenn Vereinbarungen verlässlich eingehalten werden.