Gleichwohl werden Einbürgerungsverfahren in der föderalen Ordnung von Ländern und Kommunen umgesetzt. Der Bund kann hier nicht in die Personalhoheit der Länder und Gemeinden eingreifen oder diesen im Detail vorschreiben, wie sie ihre Verwaltung zu organisieren haben.
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Ich kannte diese Kampagne bislang nicht, unterstütze aber das Anliegen.
Der Familiennachzug ist grundsätzlich weiterhin gesetzlich möglich. Lediglich der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde per Gesetz für zwei Jahre ausgesetzt.
Sehr geehrter Herr M.,
Die Reform der privaten Altersvorsorge soll diese renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler machen. Dabei sollen insbesondere kleine bis mittlere Eigenbeiträge gefördert werden. Dafür wird das Angebot an geförderten Produkten zeitgemäß erweitert. Neben Produkten mit garantierten Leistungen sind künftig auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie möglich.
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