Antwort 08.10.2025 von Markus Reichel CDU
Es ist gut, dass die Europäische Union nun hier tätig werden will.
Es ist gut, dass die Europäische Union nun hier tätig werden will.
Das BSW hat viel behauptet und nichts belegen können; es handelt sich auch um Polit-Propaganda, die Wagenknecht & Genossen schon lange an die Stelle von Fakten setzen.
Wie ich erfahren habe, wird der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt.
Es wird geprüft, ob zur Entscheidung über den Einspruch weitere Informationen bzw. Verfahrensschritte erforderlich sind. Danach werden im nächsten Schritt die Berichterstatter dem Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.
Sofern das subjektive Wahlrecht verletzt wurde, stellt der Deutsche Bundestag dies fest.