Warum verbannen wir nicht Smartphones für Jugendliche bis 14 Jahren aus dem öffentlichen Raum???
Sehr geehrte Frau Loop,
statt komplizierter Digital-Verbote schlage ich für den Jugendschutz eine einfache Lösung vor: Smartphones erst ab 14 Jahren.
Wer erreichbar sein muss, nutzt einfache Tastenhandys ohne Internet. Das ist visuell sofort kontrollierbar, beendet den sozialen Druck in Schulen und schützt die Kinder vor Algorithmen, ohne Massenüberwachung zu brauchen. Die Weitergabe von Erwachsenen-Smartphones an Kinder sollte als Verstoß gegen den Jugendschutz geahndet werden.
Warum setzt die Politik nicht auf so eine pragmatische Lösung, um die lebenspraktische Entwicklung unserer Kinder zu schützen?
„Natürlich lässt sich die private Nutzung zu Hause nie ganz verhindern, aber eine klare Verbannung aus dem öffentlichen Raum und der Schule reduziert die tägliche Dosis radikal und bricht die zerstörerische soziale Dauerpräsenz.
Zudem lernt ein Jugendlicher ab 14 den technischen Umgang in kürzester Zeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Ein Bürger aus Ihrem Wahlkreis
Sehr geehrter Bürger von der Westküste,
vielen Dank für Ihre Anregung, über die ich mich gefreut habe.
Auch wir Grünen fordern ein gesetzliches Mindestalter von 14 Jahren für die Nutzung von sozialen Medien, denn deren negative Auswirkungen sind für jüngere Kinder zu hoch.
Die mit der Nutzung von sozialen Medien verbundenen Risiken und Chancen verändern sich je nach Alter und Entwicklungsstand. Deshalb ist ein altersabgestuftes Verfahren für den Zugang zu bestimmten Funktionen sinnvoll, was man mit einem generellen Smartphone-Verbot so nicht erreichen könnte.
Bei einer stufenweisen Heranführung sollte für Jugendliche ab 16 Jahren die freiwillige Freischaltung einzelner Funktionen und Inhalte wie z.B. Livestreams möglich sein. Dies wird ihrer gewachsenen Einsichtsfähigkeit gerecht und wahrt ihre Rechte, etwa auf politische Teilhabe.
Erst ab einem Alter von 18 Jahren sollte dann eine freiwillige Freischaltung weiterer Funktionen möglich sein, wie Endlos-Scrolling, Autoplay, interaktionsbasierte Belohnungssysteme sowie für Erwachsene bestimmte Inhalte und personalisierte Werbung.
Darüber hinaus ist ein Smartphone mehr als ein Social-Media-Gerät und nicht unbedingt durch ein einfaches Handy zu ersetzen: Es kann außer für Anrufe und Textnachrichten, die ein einfaches Handy auch bietet, auch für Messenger mit Familie und Freund*innen, zur Schulorganisation, für Musik, Kartennavigation oder Fahrpläne genutzt werden. Ein Verbot von Smartphones würde also weit über das eigentliche Ziel hinausgehen.
Insgesamt braucht es eine Reihe von Maßnahmen, für die wir uns als Grüne Bundestagsfraktion einsetzen:
1. Sichere Standardeinstellungen für alle: Wir wollen, dass Plattformen sich grundlegend ändern. Das Problem sind ihre Geschäftspraktiken, nicht die jungen Menschen. Designs wie Endlos-Scrollen, Autoplay und personalisierte Feeds zielen darauf, Aufmerksamkeit zu binden und Nutzungszeit zu maximieren. Es braucht sichere und gut moderierte Plattformen, ohne suchtfördernde Designs und schädliche Inhalte. Risikoreiche Funktionen wie Autoplay und Belohnungssysteme sollten standardmäßig deaktiviert und Schutzmechanismen wie beispielsweise Pausenhinweise aktiviert sein. KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden.
2. Geltende Gesetze endlich durchsetzen: Die Plattformbetreiber setzen den Digital Services Act (DSA) insbesondere beim Schutz Minderjähriger bislang nicht ausreichend um. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich bei der EU-Kommission für eine konsequente Durchsetzung des DSA unter Anwendung wirksamer Sanktionen einzusetzen. Zugleich muss sie sich für einen starken Digital Fairness Act einsetzen, um Regelungslücken zu schließen und schädliche Geschäftspraktiken stärker zu regulieren.
3. Gesetzliches Mindestalter von 14 Jahren für Social-Media-Plattformen: Kinder brauchen Schutz, bevor Plattformen ihre Aufmerksamkeit, ihre Zeit und ihr Wohlbefinden zur Ware machen. Die Altersgrenze bietet zugleich Rückhalt und eine klare Orientierung für Eltern.
Für die Durchsetzung eines Mindestalters braucht es eine rechtssichere, verlässliche, diskriminierungsfreie, datensparsame und grundrechtsschonende Lösung. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, sich für die Entwicklung einer solchen Lösung einzusetzen. Dabei soll ausschließlich übermittelt werden, ob die relevante Altersgrenze erreicht wird. Wir sind klar dagegen, dass sich alle Menschen für die Nutzung von Sozialen Medien umfassend ausweisen oder ihren Klarnamen angeben müssen.
4. Altersabgestuftes Verfahren: Jugendliche ab 16 Jahren sollen einzelne altersgerechte und Erwachsene sämtliche Funktionen und Inhalte freischalten können.
5. Nationale Strategie Medienkompetenz: Kinder und Jugendliche sollen digitale Technologien sicher und selbstbestimmt zu nutzen können. Medienkompetenz muss in Kita, Schule, Verein und Jugendarbeit unter Einbeziehung von Eltern und Fachkräften gestärkt werden. Die Finanzierung erfolgt über eine Digitalabgabe auf Onlinewerbeumsätze großer Tech-Konzerne.
6. Mehr öffentliche Räume für Kinder und Jugendliche: Die Freizeitgestaltung junger Menschen hängt von vorhandenen Möglichkeiten ab. Deshalb braucht es deutlich stärkere Investitionen in Freizeit-, Sport- und Kulturangebote sowie in die offene Kinder- und Jugendarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Denise Loop

