Antwort 23.06.2025 von Ralf Stegner SPD
Ich sehe in den beschlossenen Maßnahmen keinen Verstoß gegen das Grundgesetz oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Ich sehe in den beschlossenen Maßnahmen keinen Verstoß gegen das Grundgesetz oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Mit dem Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis haben wir einen Paradigmenwechsel in der deutschen Drogenpolitik eingeleitet und die gesetzlichen Regeln an die Realität vieler Menschen angepasst.
In der vergangenen Wahlperiode hat der Deutsche Bundestag einen Bürgerrat zum Thema Ernährung eingesetzt. Dessen Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden bundesweit aus allen Einwohnerinnen und Einwohnern ab 16 Jahren ausgelost. Die Ausgelosten konnten anschließend freiwillig entscheiden, ob sie an dem Bürgerrat teilnehmen möchten oder nicht. Eine Bewerbung war hingegen nicht möglich.